Was das Gesetz und die Berufspflicht verlangen
Die DSGVO fordert angemessene technische Maßnahmen (Art. 32), die Berufsordnung schützt das Mandantengeheimnis. In der Praxis heißt das:
- ✓Verschlüsselung der Daten auf Servern, Notebooks und Backups
- ✓Getestete, regelmäßige Datensicherung mit Notfallwiederherstellung
- ✓Rollen- und Zugriffskonzept – nicht jeder sieht alles
- ✓Sichere, verschlüsselte Kommunikation
- ✓Nachvollziehbare Dokumentation der Maßnahmen
Wie wir das umsetzen
Wir setzen auf bewährte, wartbare Technik statt Insellösungen – und dokumentieren, was eingerichtet ist.
- ✓Verschlüsselte Backups mit Offsite-Kopie gegen Ransomware
- ✓Wiederherstellungs-Test statt Backup auf Verdacht
- ✓Zugriffsrechte nach dem Prinzip der minimalen Berechtigung
- ✓Festplattenverschlüsselung für mobile Geräte
Ein Backup, das nie getestet wurde, ist kein Backup. Wir prüfen die Wiederherstellung regelmäßig – bevor der Ernstfall es tut.
Häufige Fragen
Reicht ein normales Cloud-Backup für eine Kanzlei?
Nur, wenn es verschlüsselt, DSGVO-konform und getestet ist – und eine Offsite-Kopie gegen Ransomware existiert. Wir prüfen Ihren Ist-Stand und schließen Lücken.
Wie schützt ihr vor Ransomware?
Durch mehrstufige Backups mit einer nicht überschreibbaren Offsite-Kopie, aktuelle Systeme und ein Zugriffskonzept. So bleibt im Ernstfall eine saubere Wiederherstellung möglich.
Bekomme ich eine Dokumentation für den Datenschutz?
Ja. Wir dokumentieren die getroffenen technischen Maßnahmen, sodass Sie sie in Ihr Datenschutzkonzept übernehmen können.