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Ist Ihr Unternehmen bereit für die E-Rechnungspflicht?

Seit 2025 Pflicht beim Empfang, ab 2027/2028 auch beim Versand. 5 kurze Fragen — und Sie kennen Ihre persönliche Frist samt nächsten Schritten. Kostenlos, in unter 2 Minuten.

100% kostenlosOhne AnmeldungPersönliche Frist
1. Stellen Sie Rechnungen an andere Unternehmen (B2B)?
2. Können Sie heute schon strukturierte E-Rechnungen (XRechnung / ZUGFeRD) empfangen und verarbeiten?
3. Kann Ihre Rechnungssoftware strukturierte E-Rechnungen erstellen und versenden?
4. Wie hoch war Ihr Vorjahresumsatz?
5. Archivieren Sie Rechnungen GoBD-konform (revisionssicher, 8 Jahre, im Originalformat)?
Bitte beantworten Sie alle Fragen, um die Auswertung zu sehen.

Ihr Ergebnis

    E-Rechnung mit BSS umsetzen — Erstgespräch

    Dieser Check ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Verbindliche Auskünfte zu Ihrer individuellen Situation gibt Ihr Steuerberater. Stand der gesetzlichen Fristen: Wachstumschancengesetz, §14 UStG.

    Fristen

    Die wichtigsten Fristen auf einen Blick

    Seit 01.01.2025

    Jedes inländische B2B-Unternehmen muss strukturierte E-Rechnungen empfangen können. Ein E-Mail-Postfach genügt technisch — das PDF allein reicht rechtlich aber nicht mehr.

    Ab 01.01.2027

    Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen im strukturierten Format ausstellen und versenden.

    Ab 01.01.2028

    Alle übrigen Unternehmen (bis 800.000 € Umsatz) müssen ebenfalls E-Rechnungen versenden. Spätestens dann ist die Papier- oder PDF-Rechnung im B2B Geschichte.

    Häufige Fragen

    Häufige Fragen zur E-Rechnung

    Seit 1. Januar 2025 muss jedes inländische B2B-Unternehmen strukturierte E-Rechnungen empfangen können. Beim Versand gelten Übergangsfristen: ab 1. Januar 2027 für Unternehmen über 800.000 € Vorjahresumsatz, ab 1. Januar 2028 für alle übrigen.

    Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format nach der EU-Norm EN 16931 — zum Beispiel XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1. Eine reine PDF-Rechnung per E-Mail gilt rechtlich nicht als E-Rechnung, sondern als „sonstige Rechnung".

    Zum Empfang strukturierter E-Rechnungen genügt technisch ein E-Mail-Postfach. Das PDF selbst ist aber keine gültige E-Rechnung mehr. Für den Versand brauchen Sie ab Ihrer jeweiligen Frist eine Software, die XRechnung oder ZUGFeRD erzeugt.

    Nein. Die E-Rechnungspflicht betrifft inländische B2B-Umsätze zwischen Unternehmen. Rechnungen an Privatkunden (B2C) sind nicht erfasst. Kleinbetragsrechnungen bis 250 € sind ebenfalls ausgenommen.

    Wir bringen die IT-Seite in Ordnung: Empfang strukturierter E-Rechnungen, Anbindung an Ihre Buchhaltungssoftware, revisionssichere GoBD-Archivierung. Steuerliche Fragen klären Sie mit Ihrem Steuerberater — wir sorgen für die zuverlässige Technik dahinter.

    E-Rechnung technisch sauber umsetzen?

    Wir richten Empfang, Verarbeitung und revisionssichere Archivierung ein — abgestimmt auf Ihre Software und Ihre Frist. Kostenloses Erstgespräch im Rhein-Main-Gebiet.

    Jetzt Erstgespräch vereinbaren